Alles ist möglich: Yoga oder Klang als Business-Event, als Teambuilding-Maßnahme, als Mitarbeiter-Incentive, während langer Meetings oder vor / während der Arbeit. In einem persönlichem Gespräch berate ich Sie gerne über alle Möglichkeiten.
Nutzen Sie Yoga oder Klang als Präventiv-Gesundheitsfördernde Maßnahme und profitieren als Arbeitgeber von vielen Vorteilen.
Eine Investition in Ihre Mitarbeiter und in Ihr Unternehmen:
Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit! Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter sind bis zu 600 Euro pro Jahr / pro Kopf steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu gehören zum Beispiel Yogakurse, welche der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Yoga zählt hierbei zu den steuerbefreiten Maßnahmen, wenn es den Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziele der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügt.
Das Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung besagt hierzu:
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
Nutzen Sie Yoga und Klang als innovative Maßnahmen Ihres Gesundheitsmanagements!
Sehr gerne berate ich Sie hierzu ausführlich.