Für Unternehmen

Alles ist möglich: Yoga oder Klang als Business-Event, als Teambuilding-Maßnahme, als Mitarbeiter-Incentive, während langer Meetings oder vor / während der Arbeit. In einem persönlichem Gespräch berate ich Sie gerne über alle Möglichkeiten.

YOGA  UND KLANG - ERFOLGSFAKTOREN FÜR IHRE PERSONALPOLITIK

Nutzen Sie Yoga oder Klang als Präventiv-Gesundheitsfördernde Maßnahme und profitieren als Arbeitgeber von vielen Vorteilen. 

Eine Investition in Ihre Mitarbeiter und in Ihr Unternehmen:

 

  • Reduktion von Fehlzeiten und Fluktuation durch Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter
  • Harmonisches Arbeitsklima und erhöhte Einsatzbereitschaft
  • Förderung von Motivation und Engagement
  • Erhöhung der Bindung von Mitarbeitern an Ihr Unternehmen
  • Stärkere Wettbewerbsposition bei der Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften
  • Steigerung der Produktionspotenziale durch eine bessere Balance zwischen Berufs- und Privatleben
  • Imageaufwertung Ihres Unternehmens in der Gesellschaft durch innovative Unternehmenspolitik

Yoga in der Mittagspause oder zum Feierabend in der Firma
Yoga in der Mittagspause oder zum Feierabend in der Firma
Klangmeditationen eignen sich auch als Entspannungsmethode
Klangmeditationen eignen sich auch als Entspannungsmethode

GESUNDHEITSFÖRDERUNG: 600 EURO PRO ARBEITNEHMER SIND STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSFREI

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit! Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter sind bis zu 600 Euro pro Jahr / pro Kopf steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu gehören zum Beispiel Yogakurse, welche der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Yoga zählt hierbei zu den steuerbefreiten Maßnahmen, wenn es den Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziele der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügt.

Das Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung besagt hierzu:

 

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“ 

 

Nutzen Sie Yoga und Klang als innovative Maßnahmen Ihres Gesundheitsmanagements!

Sehr gerne berate ich Sie hierzu ausführlich.